Kind krank - Fürsorge macht gesund
Ein Infekt kann einen anstehenden Entwicklungsschub ankündigen, eine Veränderung, die erst einmal bewältigt werden will. Also her mit der Extra-Portion Zuwendung, dem Verwöhn-Programm und liebevollen Ritualen! Vielleicht gibt es eine besonders schöne Erinnerung aus deiner Kindheit, die du mit dem Gesundwerden verbindest? Ein besonders leckeres Getränk, ein gemütliches „Krankenlager“ auf dem Sofa? Mach das, was deinem Kind guttut zu eurem Ritual für Krankheitstage. Gegen die Langeweile helfen Vorlesen, Musik- und Hörspielkassetten oder Malbücher. Auch einfache Handarbeiten wie Fädeln lenken vom Kranksein ab.
Auch wenn die Symptome schnell abklingen: Gesundwerden braucht Zeit. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät, dem kindlichen Organismus genügend Zeit zur Erholung zu gönnen. Also nicht zu früh wieder in den Kindergarten bringen – sondern Infekte ohne Zeitdruck auskurieren.
Und damit berufstätige Eltern und Alleinerziehende sich in Ruhe um ihr krankes Kind kümmern können, springen die Krankenkassen mit dem Kinderpflege-Krankengeld ein. Gesetzlich geregelt ist ein Pflegeurlaub je Elternteil von bis zu zehn Tagen im Jahr. Voraussetzung: Das Kind ist nicht älter als zwölf Jahre, ein ärztliches Attest liegt vor und keine andere Person, z. B. Großeltern, kann die Betreuung übernehmen. Die Kassen zahlen 70 Prozent des Arbeitslohns, maximal aber 90 Prozent vom Nettolohn.
Auch wenn die Symptome schnell abklingen: Gesundwerden braucht Zeit. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte rät, dem kindlichen Organismus genügend Zeit zur Erholung zu gönnen. Also nicht zu früh wieder in den Kindergarten bringen – sondern Infekte ohne Zeitdruck auskurieren.
Und damit berufstätige Eltern und Alleinerziehende sich in Ruhe um ihr krankes Kind kümmern können, springen die Krankenkassen mit dem Kinderpflege-Krankengeld ein. Gesetzlich geregelt ist ein Pflegeurlaub je Elternteil von bis zu zehn Tagen im Jahr. Voraussetzung: Das Kind ist nicht älter als zwölf Jahre, ein ärztliches Attest liegt vor und keine andere Person, z. B. Großeltern, kann die Betreuung übernehmen. Die Kassen zahlen 70 Prozent des Arbeitslohns, maximal aber 90 Prozent vom Nettolohn.